J. Gaberell, Photograph. Anstalt Thalwil ZH
Die Karte trägt einen Militärpoststempel und wurde nach Kriens LU verschickt.
Der rückseitige Vermerk „BRB 3.10.1939“ (Bundesratsbeschluss) regelt, dass für militärische Postsachen während der Aktivdienstzeit die Portofreiheit gilt. Er wurde 1948 wieder aufgehoben.